Mitgliedschaft im Förderkreis

Kunst Schönaich e.V.

Beim Förderkreis Kunst Schönaich e.V. kann jeder Mitglied werden, der an Kunst interessiert ist oder unsere Arbeit finanziell und ideell unterstützen möchte. Spenden und Mitgliedsbeiträge an uns sind von der Steuer absetzbar.

 

Unsere Mitglieder erhalten

  • Informationen über Ausstellungen und Kunstreisen
  • Freien Eintritt bzw. Nachlass bei unseren Vorträgen, Führungen und Ausflügen
  • Vorzugsblätter bei Ausstellungen zu günstigem Preis
  • Die Veranstaltungen werden in einem Jahresprogramm veröffentlicht, das den Mitgliedern zugesandt wird.
  • Mitgliedsbeiträge werden als Jahresbeitrag, mit Ihrer Zustimmung per SEPA Lastschriftverfahren
  • eingezogen.(Siehe Formular unten)
  • Mitgliedsbeiträge sind bei uns als gemeinnütziger Verein steuerlich absetzbar.

1. Formular "Mitglied werden" ausfüllen:

  • Formular hier aufrufen
  • am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben
  • Senden an den Schatzmeister des Vereins:
    • Per Post: Josef Tistler, Wengertstr. 5, 71101 Schönaich
    • Per E-Mail: josef@tistler.de

Datenschutzregelung

1. Gespeicherte Daten, Zugriffsberechtigung

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Förderkreis Kunst e.V. seine Adresse,

E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in den EDV Systemen des Vereins und des Schatzmeisters gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefonnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

2. Mitgliederliste

Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die ein berechtigtes Interesse geltend machen können, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt. Dabei müssen die Mitglieder versichern, dass die Daten nur für Vereinszwecke genutzt werden.

3. Datenaufbewahrung

Beim Austritt werden die gespeicherten Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

Weitere Hinweise finden Sie unter der Rubrik "Datenschutz".

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▼ AKTUELL 

"Kunst wäscht den Staub des Alltags von der Seele."

(Pablo Picasso)